, Tenhalter Philipp

WKO Änderungen ab 01.01.2025

Bei der Länderkonferenz am 16.11.2024 wurden einige Änderungen in der österreichischen Wettkampfordnung (kurz WKO) beschlossen. Anbei die Änderungen im Überblick.

Wichtig ist, dass die Änderungen erst mit 01.01.2025 wirksam werden! Die neue WKO wird erst mit 01.01.2025 onlinegestellt, damit keine Verwechslungen stattfinden!


Beschlüsse von dringenden WKO Änderungen - WKO Pkt 1.5

In dringenden Fällen, wie notwendige Anpassungen an neue Regeln oder geänderte BSO-Bestimmungen, ist der Vorstand des ÖBSV berechtigt, kurzfristig Anpassungen der Wettkampfordnung zu beschließen. Diese Änderungen sind unmittelbar nach dem Beschluss den LändervertreterInnen schriftlich zur Kenntnis zu bringen, und bedürfen aber auch der nachträglichen Genehmigung durch die Länderkonferenz.Über alle in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fälle entscheidet in Fragen der Verwaltungstechnik der Vorstand, in Regelfragen die Länderkonferenz des ÖBSV endgültig. Sie alleine sind berechtigt, im Einzelfall Ausnahmen zu gestatten und im Übrigen jederzeit nach den Bestimmungen der WA oder der IFAA vorzugehen.

Einführung der Altersklasse 60+ statt 50+ und 65+ - WKO Pkt 4.10.1 ff

Allgemeine Klasse - In der Altersklasse Allgemeine Klasse starten SchützInnen vom 21. bis zum 59. Lebensjahr.
In der Altersklasse 60+ starten SchützInnen ab dem 60. Lebensjahr. Die Distanzen und Auflagen der WA Altersklasse 50+ werden verwendet.

Hier wurden dann anschließend alle Anpassungen auf die 60+ in der WKO durchgeführt. Zieht sich durch die ganze WKO. Im Pkt. 20.1. werden noch die Nationalen Leistungsabzeichen eins zu eins in die 60+ Klasse übernommen. Auch die Anhänge wurden für die 60+ Klasse überarbeiten (Übernahme der 50+ auf die 60+)

Mannschaftsbewerbe bei ÖSTM / ÖM - WKO 18.1.5.1

[...] Bei WA3D-Mannschaften, die aus 4 Schützinnen bzw. Schützen besteht, können 2 Schützinnen bzw. bzw. Schützen mit einer Null-Wertung in einer Mannschaft einsteigen.

Mannschaftmitglieder besser definiert - WKO 18.1.5.3

Es können max. 2 Mannschaften pro Bundesland weiblich und männlich am Mannschaftsbewerb teilnehmen. Die Mannschaftsmitglieder müssen ihre Lizenz bei einem Verein des jeweiligen Bundeslandes haben.

Der o.a. Passus wurde bei mehreren Punkten bei der Zusammensetzung der Mannschaftsmitglieder hinzugefügt (siehe 18.1.5.7, 18.1.5.8)